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Knochenleitungshörgerät BAHA

 


Als implantierbare Hörgeräte werden verschiedene Gerätesysteme bezeichnet, die ein beeinträchtigtes Gehör bei bestimmten Indikationen verbessern sollen und für die Anwendung dauerhaft implantiert werden. Je nach System erfolgt eine Implantation des kompletten Gerätes oder von Teilen des Systems. Auch bei Vollimplantaten ist jedoch ein externes Gerät notwendig, mit dem ein mitimplantierter Akku wieder aufgeladen werden kann.

Ein Hörgerät mit Schädelknochenimplantat wird verwendet bei Ohrfehlbildungen mit atretischem äußeren Gehörgang oder Residuen nach chronischen Mittelohrentzündungen, bei denen chirurgische Maßnahmen die Hörleistung nicht dauerhaft verbessern können, oder wenn konventionelle Hörgeräte nicht getragen werden können. Daneben werden als Voraussetzung genannt: ein funktionierendes Innenohr und ein funktionierender Hörnerv, der Ausschluss einer Knochenstoffwechselerkrankung (Osteoporose oder verminderte Knochendichte), Kooperation in Bezug auf Hygiene und ein Mindestalter von 5 Jahren.

 

Implantierte Titanschraube hinter dem Ohr
Das Gerät mit der Bezeichnung BAHA® („Bone Anchored Hearing Aid“) ist ein „teilimplantiertes“ Hörgerät. Das Implantat ist eine Schraube aus Titan, die durch die Haut hindurchführend im Schädelknochen verankert wird. Daran wird mit einer Schnappkupplung ein externer Hörverstärker befestigt. Der in Vibrationen umgewandelte Schall wird über den Schädelknochen und das tieferliegende Felsenbein auf das Innenohr übertragen. Von dem Hörverstärker gibt es vier unterschiedliche Modelle.

Ebenfalls auf dem Markt ist das Knochenleitungshörsystem alpha M. Es ist ein nicht offenes System mit einem Haltemagneten unter der Haut. Eine durch die Haut penetrierende Schraube zur Ankopplung des Hörverstärkers entfällt. Da es mit elektrischer Signalverarbeitung wirkt, ist es im Gegensatz zum BAHA ein „aktives implantierbares medizinisches Gerät“ nach der AIMG-Richtlinie 90/385/EWG.

 

Mittelohrimplantate
Im Folgenden sind die Implantate aufgeführt, die beim Stand von 2008 in Europa zugelassen und verwendet werden. Die Darstellungen enthalten keine Aussagen über Details des chirurgischen Eingriffs und keine Aussagen über das Ausmaß des (individuell unterschiedlichen) „Hörerfolgs“. Mittelohrimplantate mit elektrischer Signalverarbeitung unterstehen der Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMG-Richtlinie 90/385/EWG).

Rein physiologische Wirkung haben Passive Mittelohrimplantate, mit denen chirurgisch ein regelhafter Zustand der Gehörknöchelchen hergestellt wird. Diese Implantate werden nicht als Hörgerät betrachtet.

Aktive Mittelohrimplantate werden bei Erwachsenen eingesetzt, wenn gewöhnliche Hörgeräte wegen medizinischer Probleme wie Außenohrmissbildungen oder Allergien gegen Hörgerätematerialien nicht eingesetzt werden können. Der Indikationsbereich reicht von der reinen Schallempfindungsschwerhörigkeit bis zu kombinierter Schwerhörigkeit.

Für Kinder sind die meisten Mittelohrimplantate nicht zugelassen, da die das Mittelohr umgebenden Knochen noch im Wachstum begriffen sind. Eine Ausnahme bildet die Vibrant Soundbridge, die 2009 die Zulassung für Kinder im europäischen Raum erhalten hat. Die inneren Haarzellen müssen, wie für eine Versorgung mit einem gewöhnlichen Hörgerät, weitgehend intakt sein. Zudem muss in den meisten Fällen das Mittelohr eine normale Funktion haben.

Die Leistung der wiederaufladbaren Batterien nimmt nach mehreren Jahren des Betriebs ab und muss mit einem erneuten chirurgischen Eingriff ausgewechselt werden. Da im Allgemeinen nur die Batterie ausgewechselt werden muss, kann der chirurgische Zweiteingriff geringfügiger sein als die Erstimplantation. Als maximale Betriebsdauer werden 9 (System Esteem) bis 13 (System Carina) Jahre angegeben.